
Seine Institutionen
Die Stadt Straßburg ist Sitz verschiedener europäischer Institutionen. Kennen Sie sie?

Das Europaparlament
Das Europäische Parlament ist ein parlamentarisches Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg. Es ist die einzige internationale Institution, deren Mitglieder durch direkte allgemeine Wahlen gewählt werden. Es beteiligt sich mit dem Rat der Europäischen Union an der Ausarbeitung europäischer Rechtsvorschriften, indem es zu Vorschlägen, die ihm von der Europäischen Kommission vorgelegt werden, Stellung bezieht und darüber abstimmt. Es kontrolliert außerdem die Arbeit aller anderen Institutionen der Europäischen Union.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 gegründet und ist ein internationales Gericht, das befugt ist, über individuelle oder staatliche Beschwerden zu entscheiden, in denen Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Rechte geltend gemacht werden.
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Der Europarat
Der Europarat wurde 1949 durch den Londoner Vertrag gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Er ist die führende Menschenrechtsorganisation des europäischen Kontinents. Von den 47 Mitgliedstaaten sind 28 auch Mitglieder der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten des Europarates haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, einen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
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Das EDQM - Europäische Pharmakopöe
Das Gebäude des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) befindet sich auf der Rückseite der Agora. Es wurde von den Brüsseler Architekten Art & Build sowie Denu und Paradon aus Straßburg entworfen und im März 2007 eingeweiht. Es beherbergt Laboratorien, Büros und Besprechungsräume, die die Rolle des Europarates bezüglich der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln in Europa und anderswo stärken sollen.
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Eurokorps
Das in Straßburg ansässige Europäische Korps, das 1992 auf Initiative Frankreichs und Deutschlands gegründet wurde, vereint heute fünf "Rahmennationen" - Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg - sowie vier zusätzlich teilhabende Nationen - Griechenland, Türkei, Italien und Polen. Eurokorps steht für die Sicherheits- und Verteidigungsanforderungen der Europäischen Union, der NATO, der Vereinten Nationen, der OSZE oder der Trägerstaaten zur Verfügung. Eurokorps wurde bereits 1998 in Bosnien, 2000 im Kosovo und zweimal in Afghanistan in den Jahren 2004 und 2012 eingesetzt.
Arte
(Eigenschreibweise ARTE, auch arte; Abkürzung für französisch Association Relative à la Télévision Européenne „Zusammenschluss bezüglich des europäischen Fernsehens“) ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter mit Hauptsitz im französischen Straßburg. Er wird in deutsch-französischer Kooperation von den beiden Mitgliedern Arte Deutschland in Baden-Baden und Arte France in Issy-les-Moulineaux bei Paris betrieben und ist als Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung[2] (EWIV) organisiert. Der Sender wurde 1991 durch einen Staatsvertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Französischen Republik und den damaligen zehn westdeutschen Ländern und West-Berlin gegründet und ging am 30. Mai 1992 auf Sendung.

Der Europäische Bürgerbeauftragte
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige Einrichtung, die die EU-Verwaltung nach Beschwerden zur Rechenschaft ziehen kann. Er untersucht Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU. Alle EU-BürgerInnen oder EinwohnerInnen, Unternehmen, Verbände und andere Einrichtungen mit Sitz in der EU können Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen. Der Europäische Bürgerbeauftragte wurde durch den Vertrag von Maastricht 1992 gegründet.
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Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist die älteste internationale Organisation der Neuzeit. Ihre Geschichte reicht zurück bis zum Wiener Kongress (1815).
Ihre Rechtsgrundlage ist das überarbeitete Übereinkommen zur Rheinschifffahrt, das Mannheimer Gesetz vom 17. Oktober 1868.
Die Zentralkommission ist auch eine moderne internationale Institution mit einer Verwaltung, die es ihr ermöglicht, alle Angelegenheiten der Binnenschifffahrt effektiv zu bearbeiten.
Ziel ist die Entwicklung einer engen Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der europäischen Verkehrspolitik tätig sind, und mit nichtstaatlichen Organisationen, die im Bereich der Binnenschifffahrt tätig sind.